Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde durch den deutschen Bundestag im Dezember 2009 verabschiedet. Ein wesentlicher Punkt dieses Gesetzes ist die neue Regelung für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG). Als GWG bezeichnet man abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Regelung kann nur auf Anschaffungen nach dem 31.12.2009 angewendet werden. Es können nun auch Sofortabschreibungen bis zu einem Wert von 410 € getätigt werden.
Es kann aber auch ein sogenannter Sammelposten gebildet werden, der dann, wie bisher, über 5 Jahre á 20% abgeschrieben werden kann. Zwischen diesen beiden Varianten kann frei gewählt werden. Zu beachten ist hier aber, dass eine Bindung entsteht, wenn man sich für eine Variante entscheidet, eine Mischung ist nicht möglich. Daher ist der Weg zum Steuerberater vor einer Entscheidung immer noch die beste Wahl!
